Arbeitsmediziner:in oder Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin | Arbeitsmedizinisches Zentrum

  • Wien
  • Austrify Medical Gmbh

Austrify Medical ist ein laufend wachsendes, modernes und innovatives Unternehmen, spezialisiert auf umfangreiche HR-Services im Gesundheitswesen und der Medizin . Mit uns finden motivierte Personen aller Berufsgruppen im Gesundheits- und medizinischen Bereich ihren idealen Arbeitsplatz .

Wohin geht es?

Zu unserem Kunden, einem Sozialversicherungsinstitut in Wien. Neben den stationären und ambulanten Bereichen sowie eines Gesundheits- und Vorsorgezentrums ist durch das Arbeitsmedizinische Zentrum für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen des Sozialversicherungsinstituts gesorgt. Das Leistungsspektrum des Arbeitsmedizinischen Spektrums geht von arbeitsmedizinischen Leistungen über betriebliche Gesundheitsförderung bis hin zur Arbeitspsychologie .

Wer wird gesucht?

Motivierte und engagierte Arbeitsmediziner:innen bzw. Allgemeinärzt:innen mit erworbenem Ius Practicandi , die die Bereitschaft haben, die arbeitsmedizinische Ausbildung zu absolvieren. Es wird eine Anstellung im Ausmaß von 40 Wochenstunden (=Vollzeit) geboten.


  • Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter:innen
  • Entwicklung und Durchführung konkreter Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Durchführung von Gesundenuntersuchungen

  • Ius Practicandi als Allgemeinmediziner:in
  • Abgeschlossene Ausbildung für Arbeitsmedizin bzw. Bereitschaft, diese zu absolvieren
  • Berufserfahrung als Arbeitsmediziner:in von Vorteil
  • Covid-19 -Impfung bzw. Impfbereitschaft erwünscht

  • Kostenübernahme für die Arbeitsmedizinische Ausbildung bzw. Fortbildungen
  • Flexible Diensteinteilungen | Keine Wochenend- oder Nachtdienste
  • Attraktive Sozialleistungen
  • Breites Angebot an innerbetrieblichen Fortbildungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das für diese Position vorgesehene Mindestbruttoentgelt (auf Vollzeitbasis) liegt aktuell bei rund € 80.300,00 jährlich inkl. Zulagen sowie Nebengebühren. Je nach Qualifikation bzw. anrechenbaren Vordienstzeiten ist eine Überzahlung möglich.



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