Ärztin bzw. Arzt in Ausbildung

  • Stockerau
  • NÖ Landesgesundheitsagentu
Die NÖ Landesgesundheitsagentur ist für seine Kliniken auf der Suche nach motivierten und qualifizierten Jungmedizinerinnen und Jungmedizinern.Ihre Qualifikationen:Ein an einer Universität in der Republik Österreich erworbenes oder anerkanntes Abschlusszertifikat der HumanmedizinHohe Einsatzbereitschaft in der medizinisch hochqualitativen und empathischen Patientenversorgung sowie Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit und ein medizinischer Impf-/ Immunitätsnachweis.Hinweis:Bezüglich einer erforderlichen Deutschprüfung bekommen Sie die notwendigen Informationen bei der Österreichischen Akademie der Ärzte (Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen: BewerbungsschreibenTabellarischer LebenslaufRelevante Ausbildungsnachweise Unser Angebot an Sie: Vertrag auf die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung zur Allgemeinmedizin bzw. für die Dauer der Basisausbildung und anschließender Ausbildung zur Allgemeinmedizin inkl. der Option einer fachärztlichen Ausbildung bei Vorhandensein eines entsprechenden AusbildungsplatzesMöglichkeit, verschiedene Abteilungen und Kliniken unterschiedlicher Größe mit breitem medizinischen Leistungsspektrum kennen zu lernenPersönliche Entwicklungschancen und Karrierewege in den NÖ KlinikenVielfältiges Angebot an fachlichen und persönlichen Aus- und Weiterbildungen Wir bieten Ihnen ein vertragliches Dienstverhältnis nach den Bestimmungen des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 (NÖ SÄG 1992) und ein attraktives Vergütungspaket mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen € 4.693,50 und € 5.284,40 (14malig auf Basis Vollzeit) zzgl. leistungsabhängiger Komponenten. Unser konkretes Angebot berücksichtigt sowohl Ihre berufliche Qualifikation und Erfahrung als auch individuell anrechenbare Vordienstzeiten. Als einer der größten Gesundheitsdienstleister Österreichs bietet die NÖ Landesgesundheitsagentur außerdem zahlreiche Sozialleistungen und weitere Benefits.Es ist für uns selbstverständlich, die Bestimmungen des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes anzuwenden ( In Bereichen mit einem Frauenanteil unter 45% ist Frauenförderung geboten.